Sicherheit, welche die Pflegekasse bezuschusst.

Stürze im eigenen Zuhause gehören zu den häufigsten Unfällen – gerade im Alter.

So läuft der Antrag bis zu 4.180 € Zuschuss möglich

Rutschhemmung ist eine „wohnumfeldverbessernde Maßnahme"

Die Pflegekasse fördert Anpassungen im Wohnraum, die die Sicherheit erhöhen und das Leben zu Hause erleichtern. Dazu zählen ausdrücklich Maßnahmen, die das Sturzrisiko senken – und genau das leistet eine rutschhemmende Versiegelung im Bad, in der Dusche, an Treppen oder im Eingangsbereich.

Eine Förderung ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich – in vielen Fällen wird der Aufwand sogar vollständig übernommen. Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

Höhe des Zuschusses

Bis zu 4.180 € je Person und Maßnahme

Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können Pflegekassen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen.

  • Bereits ab Pflegegrad 1
  • Oft vollständige Kostenübernahme möglich
  • Entscheidung immer einzelfallbezogen
4.180 €möglicher Zuschuss pro Person und Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
So einfach geht's

Den Antrag übernehmen wir für Sie

01

Beratung & Planung

Wir sehen uns die Flächen an und besprechen, was sinnvoll und förderfähig ist.

02

Kostenvoranschlag

Sie erhalten einen klaren Kostenvoranschlag als Grundlage für den Antrag.

03

Antrag bei der Pflegekasse

Auf Wunsch stellen wir den Antrag komplett für Sie – ohne komplizierte Formulare.

04

Prüfung & Genehmigung

Die Pflegekasse prüft und genehmigt den Zuschuss.

05

Umsetzung

Wir behandeln Ihre Fliesen – meist an einem Tag, sauber und geruchsarm.

Fristen & die Genehmigungsfiktion

Nach Eingang Ihres Antrags muss die Pflegekasse innerhalb gesetzlicher Fristen entscheiden: in der Regel 3 Wochen, oder 5 Wochen, wenn der Medizinische Dienst eingebunden wird. Kann sie diese Frist nicht einhalten, muss sie Sie schriftlich und mit Begründung informieren.

Bleibt eine fristgerechte, begründete Rückmeldung aus, gilt der Antrag automatisch als genehmigt – das ist die sogenannte Genehmigungsfiktion nach § 40 Abs. 7 SGB XI.

Sie haben den Kopf frei – wir den Papierkram

Auf Wunsch übernehmen wir die vollständige Beantragung bei der Pflegekasse: keine komplizierten Formulare, keine Unsicherheit bei der Begründung, keine Verzögerung durch fehlende Unterlagen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.

Kostenlose Beratung

Lassen Sie prüfen, ob die Pflegekasse Ihre Maßnahme bezuschusst.

Ein Anruf genügt – wir klären Ihre Möglichkeiten und übernehmen auf Wunsch den kompletten Antrag.