Rutschhemmung, die sich messen lässt.
„Rutschsicher" ist kein Gefühl, sondern ein geprüfter Wert. Hier sehen Sie kompakt, nach welchen Normen die Trittsicherheit in Deutschland bewertet wird – und wie wir das einordnen.
Die maßgebliche Norm: DIN EN 16165
Seit 2021 wird die Rutschhemmung von Bodenbelägen europaweit nach DIN EN 16165 bestimmt. Die früheren Einzelnormen DIN 51097, DIN 51130 und DIN 51131 wurden damit zurückgezogen – ihre bewährten Prüfverfahren gelten als Anhänge der EN 16165 unverändert weiter. Welcher Anhang zählt, hängt davon ab, ob ein Bereich barfuß oder mit Schuhen genutzt und ob im Labor oder vor Ort gemessen wird.
Die in Klammern genannten DIN-Nummern sind die zurückgezogenen Vorgängernormen. In der Praxis werden die Klassen A/B/C und R 9–R 13 oft noch unter diesen alten Bezeichnungen genannt – die Prüfverfahren dahinter sind unverändert die der DIN EN 16165.
Was R-Werte und A/B/C bedeuten
Die R-Gruppen (R 9–R 13) beschreiben, wie viel Neigung ein Boden mit Schuhwerk sicher trägt – von leicht erhöhter bis sehr hoher Rutschhemmung. Sie sind das Maß für Küchen, Gewerbe und Eingänge.
Die Bewertungsgruppen A, B, C gelten für nasse Barfußbereiche. C bietet den höchsten Halt und wird etwa für Treppen ins Becken oder stark geneigte Flächen verlangt.
Welcher Wert für Ihren Bereich nötig ist, hängt von der Nutzung ab – wir ordnen das gemeinsam mit Ihnen ein.
Messung direkt an Ihrem Boden
Auf Wunsch überprüfen wir die Rutschhemmung nach dem Vor-Ort-Verfahren direkt auf der behandelten Fläche – mit dem Gleitmessgerät GMG 200 nach dem Vor-Ort-Verfahren der DIN EN 16165 (Anhang D, früher DIN 51131). Es ermittelt den Gleitreibungskoeffizienten µ und ist das in Deutschland normkonforme Messverfahren.
Das Ergebnis halten wir in einem standardisierten Messprotokoll fest. So erhalten Sie einen belegbaren, dokumentierten Wert – besonders wichtig für Betriebe, Schwimmbäder und überall dort, wo Sie die Trittsicherheit nachweisen müssen.
Hinweis: Welche konkreten Prüfwerte und Zertifikate für das eingesetzte Produkt vorliegen, teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.
Für Betriebe ist Trittsicherheit Pflicht
Wer Räume gewerblich nutzt, muss für trittsichere Böden sorgen – das verlangen das Arbeitsstättenrecht (ASR A1.5) und das Regelwerk der Berufsgenossenschaften (DGUV). Welche Vorgabe für Ihren Bereich gilt, hängt von der Nutzung ab:
Gastronomie & Küche
DGUV Regel 108-003 „Fußböden in Arbeitsräumen … mit Rutschgefahr" gibt die nötige R-Gruppe vor. Für Küchenbetriebe gilt zusätzlich die Branchenregel DGUV Regel 110-003.
Schwimmbad & Wellness
DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" legt die Bewertungsgruppe A, B oder C für barfuß genutzte Nassbereiche fest.
Pflege & Privat
Hier greift keine gewerbliche Pflicht – die DIN EN 16165, Anhang B (mit Schuhen, früher DIN 51130) dient als Orientierung. Entscheidend sind Sicherheit im Alltag und der mögliche Pflegekassen-Zuschuss.
Wir ordnen die für Ihren Bereich geforderte Bewertungsgruppe ein, behandeln die Flächen entsprechend und dokumentieren die erreichte Rutschhemmung – auf Wunsch mit Vor-Ort-Messung.
Welche Rutschhemmung braucht Ihr Bereich?
Wir ordnen die nötige Bewertungsgruppe für Sie ein und prüfen die Flächen vor Ort – im Raum Hagen und ganz NRW.